NEU: Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertageseinrichtung

20. Oktober 2021

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

  • Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Ein Vordruck für die erforderliche Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.
  • Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- ODER Ohrenschmerzen ODER starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich. Der Rahmenhygieneplan in der aktuellen Fassung ist weiter gültig.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.


Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Hier eine Übersicht des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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