Notbetreuung vom 15.03.21 – 19.03.21

Notbetreuung vom 15.03.21 – 19.03.21

Es können nur noch Kinder betreut werden, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.

Eine Anmeldung zur Notbetreuung ist notwendig, sowie die genaue Registrierung der Betreuungszeit jedes einzelnen Kindes.

Ob wir ab dem 22.03.21 wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen können, hängt von der Inzidenz ab.

Bleibt gesund!

Euer Kiga-Team

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Eine weitere Woche geschlossen – aber Notbetreuung

Liebe Eltern,

wie ihr dem Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums entnehmen könnt, haben die aktuell geltenden Bestimmungen bis zum 21.02.21 weiter Gültigkeit. Das bedeutet, dass die Kitas eine weitere Woche geschlossen sind. Eine Notbetreuung wird angeboten. (Es findet keine Faschingsfeier statt.)

Ab dem 22.02.21 ist der eingeschränkte Regelbetrieb möglich.

Genaue Informationen dazu folgen.  

Euer Kiga-Team

neuer Newsletter des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – 386. Newsletter

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

386-newsletter.pdf (bayern.de)