Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. April 2020, Az. 51b-G8000-2020/122-228
338. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Ausweitung der Notbetreuung – Nähere Informationen
Wie bereits im 337. Newsletter angekündigt, wird die Notbetreuung ab dem 27. April 2020 ausgeweitet. Zur Klarstellung betonen wir im Folgenden einzelne Punkte:
337. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Verlängerung der Betretungsverbote und Ausweitung der Notbetreuung
aktualisiert! Informationsblatt für Eltern des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationsblatt für Eltern des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Notfallbetreuung
In Zeiten der Pandemie ist es wichtig, das jeder seinen Beitrag leistet um diese Krise zu bewältigen.
Eine Maßnahme war die Schließung der Kindergärten.
Das Bayerischen Staatsministerium hat uns jedoch die Möglichkeit gegeben eine Notfallbetreung anzubieten. Diese unterliegt strengen Auflagen. Betreut werden können Kinder, deren Eltern beide im Pflegedienst, bei der Polizei oder Feuerwehr arbeiten. Die Kinder müssen außerdem frei von Erkältungs/Krankheitssymptomen sein. Die Betreuung ist zur kurzzeitigen Überbrückung von Betreuungsenpässen der oben genannten Berufsgruppen gedacht.
Bitte meldet euer Kind telefonisch im Kindergarten an.
Bezüglich einer Kostenerstattung siehe auch, Kindergartenordnung Punkt 8.
8.1 Monatlicher Beitrag
Elternbeiträge müssen für das ganze Kiga-Jahr entrichtet werden. Das gilt auch für die Schließzeiten, da die Betriebskosten des Kindergartens (auch in Abwesenheit Ihres Kindes) weiterlaufen. Gleiches gilt auch bei Gruppenzusammenlegungen wegen kurzzeitiger Erkrankung des Personals, Schließung wegen höherer Gewalt oder vom Träger nicht beeinflussbare Vorkommnisse
Kindergartenordnung Punkt 8
!Der Kindergarten ist geschlossen!
Liebe Eltern,
das Bayerische Staatsministerium
hat die Schließung der Kitas in ganz Bayern bis zum 19.04.20
beschlossen.
Weitere Informationen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Bezüglich einer Kostenerstattung siehe auch, Kindergartenordnung Punkt 8.
8.1 Monatlicher Beitrag
Elternbeiträge müssen für das ganze Kiga-Jahr entrichtet werden. Das gilt auch für die Schließzeiten, da die Betriebskosten des Kindergartens (auch in Abwesenheit Ihres Kindes) weiterlaufen. Gleiches gilt auch bei Gruppenzusammenlegungen wegen kurzzeitiger Erkrankung des Personals, Schließung wegen höherer Gewalt oder vom Träger nicht beeinflussbare Vorkommnisse
Kindergartenordnung Punkt 8
Die Kiga Leitung & Vorsandschaft
Altpapier- und Schuhsammlung

Abriss – Kreativ – Party
Diese Woche haben sich unsere kleinen vom „alten“ Kiga mit einer Party verabschiedet und sind in den neuen Teil umgezogen.?
Nach Fasching geht die Renovierung/Umbau im Kindergarten weiter
Neue Spielsachen!
VIIIIELEN HERZLICHEN DANK
an zwei private Unterstützer und an das Weingut Blank die durch ihre Spenden, uns den Kauf der Kinderküche und des Puppenbettchen ermöglicht haben!






