Notfallbetreuung

In Zeiten der Pandemie ist es wichtig, das jeder seinen Beitrag leistet um diese Krise zu bewältigen.
Eine Maßnahme war die Schließung der Kindergärten.
Das Bayerischen Staatsministerium hat uns jedoch die Möglichkeit gegeben eine Notfallbetreung anzubieten. Diese unterliegt strengen Auflagen. Betreut werden können Kinder, deren Eltern beide im Pflegedienst, bei der Polizei oder Feuerwehr arbeiten. Die Kinder müssen außerdem frei von Erkältungs/Krankheitssymptomen  sein. Die Betreuung ist zur kurzzeitigen Überbrückung von Betreuungsenpässen der oben genannten Berufsgruppen gedacht.
Bitte meldet euer Kind telefonisch im Kindergarten an.


Bezüglich einer Kostenerstattung siehe auch, Kindergartenordnung Punkt 8.

8.1 Monatlicher Beitrag

Elternbeiträge müssen für das ganze Kiga-Jahr entrichtet werden. Das gilt auch für die Schließzeiten, da die Betriebskosten des Kindergartens (auch in Abwesenheit Ihres Kindes) weiterlaufen. Gleiches gilt auch bei Gruppenzusammenlegungen wegen kurzzeitiger Erkrankung des Personals, Schließung wegen höherer Gewalt oder vom Träger nicht beeinflussbare Vorkommnisse

Kindergartenordnung Punkt 8

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