Information zur Testpflicht der Kindergartenkinder ab Januar 2022 (gilt ab dem 10. Januar)

(Auszug aus dem 454. Newsletter des Bayr. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

Wie und wann wird der Test gemacht?

Für einen solchen Testnachweis können Eltern ihr Kind dreimal wöchentlich mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests zuhause testen und müssen in der Kinderbetreuungseinrichtung glaubhaft versichern, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ auf das Coronavirus getestet wurde (alternativ: PoC-Antigen-Schnelltest, PCR-Test). Getestet wird grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, so wird der Testnachweis erbracht, sobald das Kind wieder betreut wird. Wichtig ist die Testung in regelmäßigen Abständen.

Zur Vorgehensweise:

Die das Kind bringende Person bringt an den Testtagen jeweils die Testkassette (Hinweis: Bei der Testkassette handelt es sich um den Teil des Selbsttests, der das Ergebnis anzeigt) des durchgeführten Selbsttests in die Kinderbetreuungseinrichtung mit.

Nach dem Vorzeigen der Testkassette (an der Tür der jeweiligen Gruppe) entsorgt die bringende Person diese vor Ort.

Wird ein Testnachweis nicht vorgelegt, so darf das betreffende Kind nicht betreut werden.

Werden Kinder von berechtigten Dritten und nicht von den Eltern selbst in die Einrichtung gebracht, bringen diese die beim Test des Kindes verwendete Testkassette mit. Im Falle eines PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder PCR-Tests ist der entsprechende Testnachweis vorzuzeigen. Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtung basiert grundsätzlich auf Vertrauen. Daher ist davon auszugehen, dass die Eltern die Kinder gewissenhaft testet. Die Versicherung der Personensorgeberechtigten, dass das Kind negativ getestet wurde, muss jedoch glaubhaft sein.

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Weiterer Hinweis:

Wir warten dringend auf die neuen Berechtigungsscheine für die Tests.

Sobald sie uns vorliegen, geben wir sie unverzüglich an Euch weiter.

Falls das erst im neuen Jahr der Fall sein sollte, entfällt so lange die Testnachweispflicht.

Vielen Dank für Euer Verständnis!!!

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